29.09.2013, 09:25
Das Problem ist der über Ebay rechtlich zustande gekommene Werkvertrag.
Solltest du ihn an den 2. verkaufen, könnte die Nr 1 ihn einklagen.
Ein mulmiges / komisches Gefühl ist kein Grund sich nicht an Verträge halten zu müssen.
sorry
Solltest du ihn an den 2. verkaufen, könnte die Nr 1 ihn einklagen.
Ein mulmiges / komisches Gefühl ist kein Grund sich nicht an Verträge halten zu müssen.
sorry